Eigene Energie

Mit einem kleinen Sonnenkraftwerk auf dem Balkon oder der Terrasse lässt sich die Stromrechnung reduzieren und ein Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten.

Um unseren gesamten Energiebedarf weitestgehend aus Erneuerbaren Energien zu decken, ist laut Fraunhofer ISE ein massiver Photovoltaik (PV) Ausbau notwendig. Für einen PV-Ausbau auf 400 GWp bis 2050 müssten jährlich im Mittel 12 GWp PV neu zugebaut werden. 2019 wurden 3,9 GWp PV installiert, in den Jahren davor waren es im Mittel nur 1,8  GWp/a.

Immer mehr Menschen möchten einen Beitrag leisten oder sich möglichst unabhängig von den Stromanbietern machen. Nicht jeder hat jedoch die Fläche oder das Geld für eine große Solaranlage. Hier bietet das sogenannte Balkonkraftwerk die Möglichkeit, eine Mini-Solaranlage mit bis zu 600 Watt Peak Leistung kostengünstig und ohne viel technischem Know-how an das Hausstromnetz anzuschließen und somit Kraftwerksbetreiber zu werden.

Guerilla-PV

Ein Balkonkraftwerk, auch Guerilla-PV genannt, besteht aus einem oder zwei Solar Modulen und einem Wechselrichter, der einfach an eine Steckdose im Haushalt angeschlossen wird. Ziel ist es, den produzierten Strom selbst zu nutzen und damit möglichst die Grundlast abzudecken. Die Anlage produziert einen Strom von bis zu 600 kWh im Jahr, der ansonsten zu circa 29 Cent vom Stromanbieter abgenommen werden müsste. Je nach Stromausbeute und Eigenverbrauchsquote amortisiert sich das Balkonkraftwerk nach einigen Jahren, wobei die Module gut 20 Jahre und länger Strom produzieren können. Bei einem Umzug kann das Kraftwerk einfach mitgenommen werden.

Häufig werden Balkonkraftwerke komplett als Set inklusive Anschlusskabel geliefert. Ein Anschluss der Anlage ist daher unkompliziert möglich. Wirklich Unkompliziert? Leider wird es uns in Deutschland nicht ganz so leicht gemacht wie in anderen EU-Ländern. Während die Anlagen in anderen Ländern einfach per Schukostecker an das Hausnetz angeschlossen werden können und nicht angemeldet werden müssen, gibt es hier einige Vorgaben, die zu berücksichtigen sind. Von den Regeln sollte man sich laut der Verbraucherzentrale jedoch nicht abschrecken lassen.

Regeln und Anforderungen

Die Anlage muss beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister angemeldet werden. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) einen Musterbrief im Internet hinterlegt. Mit dem Musterbrief lässt sich ggf. auch gleich die Installation eines Zweirichtungszählers beantragen, der laut VDE verpflichtend ist. Das Balkonkraftwerk muss zudem mit einem Netz- und Anlagenschutz nach AR-N-4105 ausgestattet sein, damit gewährleistet ist, dass die Anlage innerhalb von Millisekunden abschaltet, sobald beispielsweise der Stecker aus der Steckdose gezogen wird oder Störungen im Netz auftreten.

Einen Streitpunkt gibt es bei der in Deutschland vorgeschriebenen Energiesteckdose. In unserem Nachbarland Österreich ist der Anschluss über einen Schukostecker geregelt und auch hier werden Anlagen mit Schukosteckern verkauft.

Vereinfachung gefordert

In einem 10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive fordern das Umweltinstitut München und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie eine Vereinfachung der Nutzung von Balkonsolarmodulen. Demnach sollte die Bundesregierung dem EU-Netzkodex von 2016 folgen und Solargeräte unter 800 Watt ohne Anmeldung und ohne Anforderungen an den Stromzähler ausdrücklich erlauben. Ferner wird zu einem bundesweiten Micro-Förderungsprogramm für Stecker-Solargeräte angeregt.

Die Stadt Freiburg leistete hier Pionierarbeit mit einer Förderung von 200 Euro für Mini-Solaranlagen.

Weniger ist mehr

Mit und ohne Balkonkraftwerk lässt sich etwas für die Umwelt und den Geldbeutel tun. So finden sich im Internet zahlreiche Stromspartipps.

Weitere Informationen

Für die hier genannten Regeln und Anforderungen übernehmen wir als Betreiber der Webseite keine Gewährleistung oder Garantie und verweisen auf die weiterführenden Informationen der Verbraucherzentrale und VDE.